Allgemeine Geschäftsbedingeungen für Trackdays

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trackdays der Firma HK-Power AG, CH-6436 Ried-Muotathal / Schweiz

1 Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) für Trackday gelten, soweit nichts Anderes schriftlich
vereinbart ist, für alle Verkäufe von Trackdays (inkl. der damit verbundenen Aktivitäten) der Firma HK-Power AG, 6436
Ried-Muotathal, Schweiz, nachstehend HK-Power genannt. HK-Power ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen des
Kunden gebunden oder an sonstige Dokumente des Kunden, die diese AGB abändern oder ersetzen
1.2 Änderungen der AGB werden elektronisch aktualisiert und treten ohne Recht auf Einsprachen der Kunden per Data in
Kraft.
2 Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Anmeldungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch HK-Power als angenommen und sind für beide Parteien
verbindlich.
2.2 Die Korrektheit der Angaben ist durch den Teilnehmer zu prüfen, um Mehrkosten zu vermeiden, für die der Teilnehmer
vollumfänglich aufkommen muss.
2.3 Mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung vollumfänglich fällig und wird in Rechnung gestellt.
2.4 Die Teilnahme ist definitiv reserviert nach Zahlungseingang.
3 Rücktritt und Stornierung der Anmeldung
3.1 Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist
schriftlich, per Kontaktformular oder per E-Mail gegenüber HK-Power zu erklären.
3.2 Tritt ein Teilnehmer des Vertrags zurück, so kann HK-Power eine angemessene Entschädigung geltend machen.
Diese wird wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: Volle Rückerstattung (abzüglich Transaktionsgebühr)
Rücktritt bis 29-14 Tage vor der Veranstaltung: 50% Rückerstattung der Teilnahmegebühr
Rücktritt von 13–1 Tage vor der Veranstaltung: Keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
Bei Nichtteilnahme ohne Absage gibt es keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
4 Teilnahmebedingungen
4.1 Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B ist.
4.1 Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er nicht unter einer schweren Krankheit leidet, die ihn am Führen
eines Fahrzeuges hindert und nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht.
4.2 Der Teilnehmer erklärt, dass er eine gültige Haftpflicht- und Unfallversicherung besitzt.
4.3 Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die allgemeine zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von Ihnen oder seinem Fahrzeug verursachten Schäden.
4.4 Der Teilnehmer verzichtet auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen
gegenüber dem Veranstalter HK-Power.
4.5 Der Teilnehmer bestätigt dies durch eine Verzichtserklärung, die vor Ort unterschrieben werden muss.
5 Teilnahmebedingungen für Beifahrer
5.1 Die Teilnehmer können Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko
an der Veranstaltung teil.
5.2 Teilnehmer und Begleitpersonen (Beifahrer) bestätigen dies durch eine Verzichtserklärung, die vor Ort unterschrieben
werden muss.
6 Haftung für Personen- und Sachschäden
6.1 Jeder Teilnehmer trägt die Kosten seines Fahrzeuges selbst, dies auch bei einem Unfall.
6.2 Vom Teilnehmer verschuldetet Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Veranstalter
HK-Power zu beheben.
7 Nichtdurchführung der Veranstaltung
7.1 Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter HK-Power berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall
werden entrichtete Startgelder rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen abzusagen, wenn der Grund
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war.
7.3 Sofern die Durchführung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährlich oder verhindert wird,
steht dem Veranstalter HK-Power das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. In diesem Fall werden
keine Startgelder zurückerstattet.
8 Fotoaufnahmen
8.1 Die Teilnehmer der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass der Veranstalter HK-Power Foto-, Ton- und
Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. Der Veranstalter HK-Power ist berechtigt, unentgeltlich über dieses
Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbe- und Pressezwecken zu verwenden.
Ebenfalls darf der Veranstalter HK-Power dieses Material für Sozialmedia Werbung verwenden.
9 Sonstiges
9.1 HK-Power behält sich das Recht vor, Kunden, Bestellungen oder Dienstleistungen jederzeit ohne
Nennung von Gründen abzulehnen.
10 Anwendbares Recht
10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen HK-Power und dem Kunden / Käufer unterstehen dem schweizerischen Recht, auch
wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wurde.
11 Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten aus dem Lieferungs- und
Leistungsverhältnis zwischen HK-Power und dem Käufer ist der Kanton Schwyz in der Schweiz. Erfüllungsort für die
Ausführung der Lieferungen und Dienstleistungen ist der Ort des Firmensitzes von HK-Power, CH-6436 Ried-Muotathal.